Was sind Legionellen?

Häufige Fragen

Legionellen sind Bakterien, die in nahezu allen natürlichen und künstlichen feuchten Lebensräumen vorkommen können.
Bei Wassertemperaturen von 25 °C bis 50 °C können sich Legionellen sprunghaft vermehren. 

Bei Temperaturen über 60 °C werden sie abgetötet.

Durch das Einatmen von befallenem Wasser in Form von feinster Wasserpartikel (Aerosolen), die z.B. beim Duschen entstehen, oder durch versehentliches Verschlucken, können Legionellen in die Lunge gelangen. Dort können sie grippeähnliche Erkrankungen (z.B. das sog. „Pontiac-Fieber“) bis hin zu schwer verlaufenden Lungenentzündungen (Legionärskrankheit) hervorrufen.

Infektionen durch das Trinken von erregerhaltigem Wasser sowie Übertragungen von Mensch zu Mensch sind bis heute nicht bekannt.

2. Wie gelangen Legionellen ins Trinkwasser?

Legionellen sind natürliche Bewohner unserer Böden. Sie kommen damit auch im Grundwasser vor und sind somit ein normaler Bestandteil des Wassers, allerdings nur in sehr geringer Konzentration.

Erst in der Hausinstallation finden Legionellen ideale Bedingungen zur Vermehrung.

Pro Meter einer ¾“-Wasserleitung  leben ca. 6 Mrd. Bakterien im Biofilm an der Rohrwand. Legionellen finden hier Nahrung sowie Schutz vor heißem Wasser und Chlor. Innerhalb von einem Jahr bildet sich auch in neuen Rohrleitungen der stationäre Zustand eines mehrschichtigen Biofilms.

3. Was ist der technische Maßnahmenwert?

Im Fall der Legionellenuntersuchung beträgt der technische Maßnahmenwert 100 KBE/100 ml Wasser (KBE = Kolonie bildende Einheiten). Wird dieser Wert überschritten (> 101 KBE/100 ml), gilt das Ergebnis als positiver Befund. 

Es besteht eine ernstzunehmende Gesundheitsgefährdung der Verbraucher.

4. Rechtsgrundlage - darum ist eine hohe Trinkwassergüte wichtig

Die Novellierung der Trinkwasserverordnung (TVO) vom 11. November 2011 brachte einige Neuerungen, so auch der technische Maßnamenwert für Legionellen mit 100 Kolonien bildende Einheiten (KBE) pro 100 Milliliter.
Objektbetreiber resp. der Unternehmer und Selbstständige Inhaber eines Gebäudes der Trinkwasser an Dritte abgibt, ist rechtlich verantwortlich, dass an allen Zapfstellen Trinkwasser bereitgestellt wird, dass eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zutrifft (TVO §4).

Die mikrobiologischen Anforderungen an die Trinkwasserqualität wird in der TVO unter §5 definiert.
Die rechtlichen Pflichten an den Unternehmer und den selbständigen Inhaber (Usl), der in einem Gebäude eine Trinkwasserinstallation resp. eine Wasserversorgungsanlage betreibt, sind ab §13 der TVO fixiert und lassen erkennen, dass hier der Betrieb einer Trinkwasserinstallation im starken Fokus steht und rechtlich zwingende Auflagen bestehen.
Besonders betroffen von solchen Problemen sind große Liegenschaften wie Mehrfamilienhäuser, Hotels, Krankenhäuser, Altersheime, aber auch Sportanlagen, Hallenbäder und öffentliche Objekte.

5. Grenzwerte und Konsequenzen bei Legionellen

Beprobt werden müssen: 

Beispiel hierfür: 

Freibäder, Hallenbäder, Duschen, Pflege- und Altersheime, Großküchen, Hotels, Schulen, Campingplätze, Industrie, Gärtnereien, Kliniken, Kasernen, Klima- und Luftbefeuchtungsanlagen, Mehrfamilienhäuser, Sportanlagen

Wodurch werden Legionellen bekämpft?